Transporter

titelbilder_weber-webseite_1920x475_transporter

WEBER Druck+Display Fahrzeugregeln

Fahrzeugregeln – Elektrisches Poolfahrzeug

1. Allgemeiner Umgang

  • Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln.
  • Größere Verschmutzungen sind unverzüglich durch den jeweiligen Nutzer zu entfernen (inkl. Laderaum).
  • Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich untersagt.

 

2. Fahrtenbuch

  • Nach jeder Fahrt ist das im Fahrzeug befindliche Fahrtenbuch vollständig auszufüllen.

 

3. Ladungssicherung und Zuladung

  • Der Fahrer ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
  • Die Ladung ist so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung, Ausweichmanövern oder schlechter Fahrbahn nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann (§ 22 StVO).
  • Der Fahrer hat geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und die hierfür erforderlichen Sicherungsmittel (z. B. Zurrgurte, Antirutschmatten) mitzuführen und zu verwenden.
  • Die maximale Zuladung des Fahrzeugs beträgt ca. 1.000 kg und darf nicht überschritten werden.
    Maßgeblich ist stets die zulässige Gesamtmasse gemäß Zulassungsbescheinigung Teil I.

 

4. Laden des Fahrzeugs

  • Das Fahrzeug ist im Regelfall am Firmenstandort zu laden.
  • Zur Schonung der Batterie wird das Fahrzeug standardmäßig nur bis 80 % geladen
  • Vor längeren Fahrten ist das Fahrzeug auf 100 % zu laden.

Hinweis zur Reichweite:

  • Die WLTP-Reichweite beträgt ca. 300 km.
  • In der Praxis (Ladefenster 20–80 %, Autobahnfahrten) sind ca. 150 km realistisch.
  • Bei Fahrten z. B. nach Hamburg ist daher ein Ladehalt von ca. 20–30 Minuten im Raum Hamburg einzuplanen.

 

5. Laden unterwegs

  • Das Fahrzeug kann mit der EnBW-Ladekarte an den meisten Schnellladesäulen in Deutschland geladen werden.
  • Eine Übersicht über verfügbare Ladepunkte bietet:
    👉 https://chargefinder.com/de
  • EnBW-Ladeparks sind aus Kostengründen bevorzugt zu nutzen (siehe interne Liste: Strecke Weyhe / Hamburg / Trappenkamp).
  • Ist kein EnBW-Ladepark in der Nähe, dürfen auch andere Anbieter genutzt werden.

 

6. Weitere Hinweise (insbesondere Winterbetrieb)

  • Bei längeren Fahrten (> 200 km) und sehr kalten Außentemperaturen im Winter kann bzw. sollte die Kühlerabdeckung eingesetzt werden.
  • Hintergrund: Ohne Kühlerabdeckung kann es unter Umständen zu einer reduzierten Heizleistung im Fahrzeuginnenraum kommen.
  • Die Kühlerabdeckung ist nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung zu verwenden.

 

7. Private Nutzung / Ausleihe (Ausnahmefall)

Eine private Nutzung ist im Ausnahmefall nur nach vorheriger Einzelfall-Freigabe durch die Geschäftsleitung zulässig.

In diesem Fall gelten zusätzlich:

  • Externes Nachladen erfolgt ausschließlich extern (nicht im Unternehmen) und auf Kosten des Nutzers.
    → Die im Fahrzeug befindliche Ladekarte darf hierfür nicht verwendet werden.
  • Der Ausleihende haftet privat und vollumfänglich für:
    • sämtliche Schäden am Fahrzeug
    • alle verkehrsrechtlichen Verstöße
      während des Nutzungszeitraums.
  • Mit Nutzung des Fahrzeugs werden diese Regelungen ausdrücklich anerkannt.


Stand: 19.01.2026

Gez.
WEBER Druck+Display,
Geschäftsleitung