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WEBER Druck+Display Fahrzeugregeln
Fahrzeugregeln – Elektrisches Poolfahrzeug
1. Allgemeiner Umgang
- Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln.
- Größere Verschmutzungen sind unverzüglich durch den jeweiligen Nutzer zu entfernen (inkl. Laderaum).
- Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich untersagt.
2. Fahrtenbuch
- Nach jeder Fahrt ist das im Fahrzeug befindliche Fahrtenbuch vollständig auszufüllen.
3. Ladungssicherung und Zuladung
- Der Fahrer ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
- Die Ladung ist so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung, Ausweichmanövern oder schlechter Fahrbahn nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann (§ 22 StVO).
- Der Fahrer hat geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und die hierfür erforderlichen Sicherungsmittel (z. B. Zurrgurte, Antirutschmatten) mitzuführen und zu verwenden.
- Die maximale Zuladung des Fahrzeugs beträgt ca. 1.000 kg und darf nicht überschritten werden.
Maßgeblich ist stets die zulässige Gesamtmasse gemäß Zulassungsbescheinigung Teil I.
4. Laden des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug ist im Regelfall am Firmenstandort zu laden.
- Zur Schonung der Batterie wird das Fahrzeug standardmäßig nur bis 80 % geladen
- Vor längeren Fahrten ist das Fahrzeug auf 100 % zu laden.
Hinweis zur Reichweite:
- Die WLTP-Reichweite beträgt ca. 300 km.
- In der Praxis (Ladefenster 20–80 %, Autobahnfahrten) sind ca. 150 km realistisch.
- Bei Fahrten z. B. nach Hamburg ist daher ein Ladehalt von ca. 20–30 Minuten im Raum Hamburg einzuplanen.
5. Laden unterwegs
- Das Fahrzeug kann mit der EnBW-Ladekarte an den meisten Schnellladesäulen in Deutschland geladen werden.
- Eine Übersicht über verfügbare Ladepunkte bietet:
https://chargefinder.com/de
- EnBW-Ladeparks sind aus Kostengründen bevorzugt zu nutzen (siehe interne Liste: Strecke Weyhe / Hamburg / Trappenkamp).
- Ist kein EnBW-Ladepark in der Nähe, dürfen auch andere Anbieter genutzt werden.
6. Weitere Hinweise (insbesondere Winterbetrieb)
- Bei längeren Fahrten (> 200 km) und sehr kalten Außentemperaturen im Winter kann bzw. sollte die Kühlerabdeckung eingesetzt werden.
- Hintergrund: Ohne Kühlerabdeckung kann es unter Umständen zu einer reduzierten Heizleistung im Fahrzeuginnenraum kommen.
- Die Kühlerabdeckung ist nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung zu verwenden.
7. Private Nutzung / Ausleihe (Ausnahmefall)
Eine private Nutzung ist im Ausnahmefall nur nach vorheriger Einzelfall-Freigabe durch die Geschäftsleitung zulässig.
In diesem Fall gelten zusätzlich:
- Externes Nachladen erfolgt ausschließlich extern (nicht im Unternehmen) und auf Kosten des Nutzers.
→ Die im Fahrzeug befindliche Ladekarte darf hierfür nicht verwendet werden. - Der Ausleihende haftet privat und vollumfänglich für:
- sämtliche Schäden am Fahrzeug
- alle verkehrsrechtlichen Verstöße
während des Nutzungszeitraums.
- Mit Nutzung des Fahrzeugs werden diese Regelungen ausdrücklich anerkannt.
Stand: 19.01.2026
Gez.
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